Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen

Vorschlag zur Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020/2021 der Bertrandt Aktiengesellschaft in Höhe von 35.877.381,34 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,27 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 33.138.706,54 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 28. Februar 2022.

Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.

Ehningen, im Dezember 2021

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

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Bertrandt AG published this content on 10 January 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 January 2022 14:07:05 UTC.